RegulaCraft
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Das neue revDSG: Dringender Anpassungsbedarf bei IT- und HR-Richtlinien

Veröffentlicht am 14. Januar 2025 | Lesezeit: 6 Min.
Notebook computer displaying security protocols

Seit dem 1. September 2023 ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Es bringt die Schweiz in Sachen Datenschutz auf Augenhöhe mit der europäischen DSGVO, droht unvorbereiteten Verwaltungsräten und Entscheidungsträgern jedoch bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen mit persönlichen Geldbußen bis zu CHF 250'000.

Welche Schwachstellen deckt die neue Gesetzeslage auf?

Viele Unternehmen haben zwar ihre externen Datenschutzerklärungen aktualisiert, versäumen es aber, die internen Abläufe und das Verhalten der Mitarbeitenden anzupassen. Typische Einfallstore für Compliance-Verstöße sind beispielsweise:

  • Unregulierte Nutzung privater Hardware im Homeoffice (BYOD).
  • Fehlende, klare Leitlinien zum Umgang mit vertraulichen Kundendaten auf Messengerdiensten (z.B. WhatsApp).
  • Fehlende Löschkonzepte für Bewerberdaten bei Nicht-Anstellung oder im HR-Arbeitsalltag.

Wenn Ihre Teams keine klar definierten und schriftlich verankerten Verhaltensanweisungen haben, sind Datenpannen vorprogrammiert. Im Ernstfall haftet oft das Führungspersonal, weil die gebotene Sorgfalt beim Aufbau einer adäquaten Compliance-Infrastruktur vermissen gelassen wurde.

Schritt-für-Schritt-Absicherung

RegulaCraft empfiehlt eine dreistufige Absicherung: Erstens ein ehrliches Audit der internen Datenflüsse. Zweitens das Verfassen einer griffigen Datenschutzrichtlinie, die jede Person im Betrieb versteht. Drittens die Etablierung eines Notfallplans bei eventuellen Datenpannen (Data Breach Notification Process).

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